Löhnberg ändert Friedhofssatzung
(Quelle: WT, 22.07.19)
LÖHNBERG (ohe) Das Rasenreihengrab wird auf den Friedhöfen in Löhnberg und Niedershausen zum Auslaufmodell. Deswegen will die Gemeinde diese Bestattungsart künftig auch nicht mehr anbieten.
Eine entsprechende Änderung der Friedhofssatzung haben die Löhnberger Gemein-devertreter einstimmig beschlossen. In Kraft tritt diese aber nicht sofort. Das ist der Kompromiss, den CDU und SPD gefunden haben. Zunächst sollen die bereits begonnenen Gräberreihen noch genutzt werden. Erst wenn der letzte Platz belegt ist, soll die neue Regelung greifen.
Kaum noch Nachfrage nach Bestattungsform
Diese hatte die Verwaltung initiiert. Denn die Rasenreihengräber bedeuten für die Bauhofmitarbeiter einen „immensen Zeitaufwand“, wie es in der Beschlussvorlage heißt. Demnach hielten Särge dem Druck großer Erdmassen irgendwann nicht mehr stand. Die Folge: Sie brechen zusammen, die Erde darüber sackt ab und zurück bleiben tiefe Unebenheiten in der Rasenfläche. Der Bauhof, so heißt es in Yorlage, müsse diese Löcher immer wieder mit Erde nachfüllen und neu einsäen. Dies beeinträchtige auch das Gesamterscheinungsbild des Friedhofs.
Bürgermeister Frank Schmidt (SPD) erklärte zudem, dass die Bestattungsform nur noch selten nachfragt werde. Meist entschieden sich die Betroffenen für ein Urnenrasengrab, einen Platz in der Urnenwand oder ein Reihengrab mit Bepflanzung.
Die Christdemokraten hatten in der Sitzung der Gemeindevertretung dafür plädiert, die Bestattungsform beizubehalten.
„Wir sind stolz, dass wir den Bürgern in Löhnberg sehr viele Möglichkeiten bieten kön¬nen und so dem Wunsch der Verstorbenen und Angehörigen gerecht werden können“, sagte Fraktionschef Karl-Heinz Schäfer. Das Rasenreihengrab kombiniere den Wunsch nach Erdbestattung mit wenig Pflegeaufwand.
Nach einer Sitzungsunterbrechung schlug Schäfer vor, die Bestattungsform zu erhalten, bis die bisher dafür angefangenen Grabreihen aufgefüllt sind. Die Rede war von drei noch nicht genutzten Grabflächen.
Darauf einigten sich schließlich alle Mitglieder der Gemeindevertretung.