Frage 1: Löhnberg hat einen Schuldenstand von mindestens 26,8 Millionen Euro. Haben Sie
Kenntnis von weiteren tickenden Zeitbomben, die den Schuldenstand erhöhen
könnten? Sind diese Schulden in den Augen Ihrer Fraktion „gerechtfertigt“?
Zu Frage 1 – Der hier bezeichnete Schuldenstand ist öffentlich. Er beinhaltet die
Kredite der Gemeinde von ca. 16 Millionen Euro, der Wohnungsbaugesellschaft von
ca. 5 Millionen Euro, der Hessenkasse von 3 Millionen Euro und dem Kassenkredit
von 2 Millionen Euro (Stand vor der Erhöhung). Alles wurde von der
Gemeindevertretung so beschlossen und von der Aufsicht genehmigt. Diese
Beschlüsse wurden so veröffentlicht und auch bekannt gemacht. Ein großer Teil
dieser Darlehen sind auch Förderdarlehen die auch entsprechende Fördermittel
enthalten.
Dadurch konnten Investitionen in die Infrastruktur, wie z.B. Wasser- und
Abwasserversorgung, energetische Sanierung der gemeindeeigenen Gebäude, den
Brand- und Katastrophenschutz und vieles mehr getätigt werden. Die Schulden sind
somit gerechtfertigt, es wurden ja auch entsprechende Gegenwerte geschaffen.
Tickende Zeitbombe – Hier gibt es vermutlich nur die Erschließung und Vermarktung
des Wohnungsbaus zu benenn. Dafür wurde die Löhnberger Grundbesitzgesellschaft
gegründet. Wir hatten dort die letzten 30 Jahre ein Auf und Ab. In den letzten Jahren
liefen die Erschließung und Vermarktung sehr gut, bedingt durch den Ukraine Krieg
und die wirtschaftlichen Schwierigkeiten läuft es im Moment schlechter. Hier müssen
wir uns sehr wahrscheinlich neu aufstellen und mehr in den Mietwohnungsbau und mit
kleineren Wohneinheiten planen. Die Menschen können sich keine großen Häuser
und Grundstücke mehr leisten.
Frage 2: In der Debatte um den Haushalt 2022 im Dezember 2021 zitiert das Weilburger
Tageblatt Bürgermeister Frank Schmidt mit den Worten, dass der Haushaltsentwurf
seitens der Aufsichtsbehörden „die Note eins“ erhalten habe. Auch Vertreter der SPD
(„stabil und solide“) und CDU („Schon wieder ein ausgeglichener Haushalt, Schulden
wurden zurückgeführt, dennoch Investitionen getätigt. Wahrlich keine
Selbstverständlichkeit“) werden mit positiven Worten zitiert. Etwas mehr als zwei
Jahre später mahnt das Regierungspräsidium einen „dringenden
Konsolidierungsbedarf“ der Gemeindefinanzen an, die Zahlungsfähigkeit stehe in
Frage, der Zustand der Finanzen sei „nicht hinnehmbar“. Wie erklären Sie sich diese
Diskrepanz in der Bewertung der Löhnberger Haushaltssituation innerhalb so kurzer
Zeit?
Zu Frage 2 – Das hat beides zusammen nichts miteinander zu tun. Die Frage ist
zweigeteilt.
Zum ersten Teil: Der Haushalt 2022 war einer der besten Haushalte den die
Gemeinde je hatte. Er wurde mit einem deutlichen Überschuss beschlossen und ist
auch trotz Gewerbesteuerrückzahlung mit einem klaren Überschuss abgeschlossen
worden, die Nettoneuverschuldungsgrenze wurde eingehalten.
Zum zweiten Teil: Das wurde nicht richtig dargestellt Hier sei die Berichterstattung
vom WT, Mitte 2023, zu erwähnen. Dort hat der Bürgermeister Dr. Schmidt den
Jahresabschluss 2021 vorgestellt. Dort wurde auf das Haushaltsloch hingewiesen das
durch die Rückzahlung der Gewerbesteuer und Beiträge für das Wasser und
Abwasser eines großen Löhnberger Unternehmen entstanden ist. Bürgermeister
Schmidt hat auch darauf hingewiesen, dass dieses Unternehmen angekündigt hat,
auch zukünftig keine Gewerbesteuer zu zahlen. Dieses ist auch der Grund warum die
Gemeinde Löhnberg unverzüglich angefangen hat Konsolidierungsschritte einzuleiten.
Auch der Kreis und das RP wurden darüber informiert und es wurde um Unterstützung
gebeten. Anzumerken ist das es in der Gemeinde Löhnberg schon immer starke
Schwankungen in der Gewerbesteuer gegeben hat. Wären die Haushalte von 2023
und 2024 so verlaufen wie der Haushalt 2022 hätten wir die Probleme in diesem
Umfang nicht gehabt.
Frage 3: Löhnberg hat drei Tochtergesellschaften, zusätzlich gibt es die Löhnberger
Grundstücks Gmbh. Sitzen Vertreter Ihrer Fraktion im Aufsichtsrat? Was wissen Sie
über Entscheidungen innerhalb der Gesellschaften und deren finanzielle Lage?
Zu Frage 3 – Auch hier gibt es einige Angaben die korrigiert werden müssen. Die
Löhnberger Grundstücksgesellschaft ist eine Gesellschaft der Firma Kolmer und
Fischer. Sie ist für die Erschließung und Vermarktung von Baugrundstücken
zuständig. Hier gibt es einen Beschluss der Gemeindevertretung das dieses so
umgesetzt wird. Die Gemeinde Löhnberg hat keinen direkten Einfluss auf die
Gesellschaft und hat keine Mitglieder in deren Gremien. Die Gemeinde Löhnberg hat
aus steuerlichen Gründen lediglich eine Minderheitsbeteiligung an dieser Gesellschaft.
Dieses ist erforderlich, wenn die fertigen Baugebiete / Grundstücke an die Gemeinde
zurückgegeben werden.
Die Gemeinde Löhnberg selbst hat 3 Gesellschaften. Die Löhnberger
Energiegesellschaft (Nahwärmenetz), die Löhnberger Wohnungsbaugesellschaft und
die Löhnberger Immobiliengesellschaft die zur Wohnungsbaugesellschaft (Betreiber
der Gebäude) gehört. Diese Gesellschaften haben einen Aufsichtsrat und eine
Gesellschafterversammlung. Der Aufsichtsrat bereitet die Beschlüsse vor und macht
die Vergaben, die Gesellschafterversammlung beschließt den Wirtschaftsplan und den
Jahresabschluss. In der Regel tagen diese Gremien gemeinsam. In diesen Sitzungen
sind alle 3 Fraktionen vertreten. Die Gesellschaften werden von einem Steuerbüro
begleitet und sämtliche vorliegende Jahresabschlüsse haben einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk von einem Steuerberater bzw. einem
Wirtschaftsprüfer.
Frage 4: Wie steht Ihre Fraktion zur Einsetzung eines Staatsbeauftragten?
Zu Frage 4 – Die SPD-Fraktion lehnt einen staatsbeauftragten ab. Nach § 140 der
HGO ist dieses ein schwerwiegender Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Dort
wird auch darauf hingewiesen das dieser nur einzusetzen ist, wenn die Maßnahmen
nach §§ 137-139 HGO nicht zum Erfolg geführt haben. Das RP hat also noch nicht
alles an Möglichkeiten ausgeschöpft.
Eine „Vertuschungsgefahr“ wie es einige sehen halten wir nicht für gegeben, der Kreis
und auch der RP sind eng eingebunden.
Viel wichtiger als die Ernennung eines Beauftragten an der Spitze der Verwaltung ist
es mehr Personal für die Aufarbeitung zu haben. Sollte der Beauftragte kommen,
werden wir mit ihm zusammenarbeiten.
Frage 5: Offenbar hat es – vor allem in Richtung Jahresende – „Notsitzungen“ in kleinem
Kreis, vorbei an den politischen Gremien, gegeben. Hatte Ihre Fraktion davon
Kenntnis?
Zu Punkt 5 – Von Notsitzungen ist uns nichts bekannt. Allerdings sei der Hinweis
erlaubt das es üblich ist das Parteien und deren Fraktionen, die Ausschüsse, der
Gemeindevorstand und die Gemeindevertretung das Recht haben sich zu Sitzungen
und Beratungen zu treffen. Seitens des Bürgermeisters wurde immer allen Fraktionen
das Angebot gemacht bei Fragen zu den Sachthemen dort zu sprechen, so wie es
den demokratischen Gepflogenheiten entspricht.
Frage 6: Wie ist die Haltung Ihrer Fraktion zu Bürgermeister Frank Schmidt? Unterstützen
Sie ihn, sofern er seine Amtsgeschäfte wieder aufnähme?
Zu Frage 6 – Diese hat sich ja leider jetzt erübrigt. Wir denken das er vieles hätte
erklären und aufklären können. Er ist direkt von den Bürgern gewählt, wir hätten mit
ihm zusammengearbeitet.
Frage 7: Die Verwaltung verliert aktuell Personal. Sollten diese Stellen nachbesetzt werden?
Zu Frage 7 – In der Tat haben mittlerweile viele qualifizierte Mitarbeiter das Rathaus
verlassen. Die dringend erforderlichen Nachbesetzungen sind schwierig. Hier sollte
man sich Fragen woran das liegen könnte. Denn der Umgang mit Menschen und
Personal in den letzten Wochen und Monaten sorgt nicht dafür das sich Menschen auf
die offenen Stellen bewerben.
Frage 8: Wo sollte die Gemeinde nach Ansicht Ihrer Fraktion künftig sparen? Wie sieht ein
Konsolidierungskonzept für Sie aus (max. 5 Punkte)
Zu Frage 8 – Hier ist festzustellen das es in den Aufgabenbereich des Bürgermeisters
fällt ein Konsolidierungskonzept zu erstellen, dieses ist nicht Aufgabe einer Fraktion.
Im Bereich der freiwilligen Leistungen gibt es noch Punkte über die man reden muss.
Weiterhin muss abgeklärt werden wie weit die geplanten Umschuldungen umgesetzt
wurden. Seitens des 1.BGO wurden ja schon entsprechende Maßnahmen umgesetzt,
diese sind zu überprüfen und müssen bei Bedarf nachgesteuert werden. Die
Einführung der Kindergartengebühren wird von der SPD strikt abgelehnt. Bei der
Einführung der Kostenfreiheit hat sich gezeigt, dass der Zuschuss der Gemeinde
enorm gesunken ist. Werden die Kindergartengebühren eingeführt wird dieses die
Gemeinde mehr kosten als die Gebühr einbringt.
Frage 9: Wie steht Ihre Fraktion zu der These, dass Löhnberg jahrelang über seine
Verhältnisse gelebt hat?
Zu Punkt 9 – Das ist eine Frage wie man Verhältnisse definiert. Diese Frage sollte
man auf die Jahre um 2009 beziehen. Bei den finanziellen Verhältnisse der Gemeinde
vor ca. 15 Jahren betrug das jährliche Haushaltsdefizit in den Haushalten 2 Millionen
Euro. Dies bedeutet, dass wir über das Problem wo wir heute darüber reden,
wesentlich kleiner ist als das Problem was wir vor 15 Jahren hatten.