(Quelle: Weilburger Tageblatt, 08.09.2014)
Löhnberg (red). Der Gemeindevorstand der Gemeinde Löhnberg hat ein grundsätzliches Verbot zum Abbrennen von Feuerwerk in der Gemeinde Löhnberg beschlossen. Etwaige Ausnahmen können nur durch den Gemeindevorstand genehmigt werden. Verstöße gegen das Verbot werden mit einer Ordnungswidrigkeitsanzeige geahndet.